Betriebliche Versicherungen

Fuhrparkversicherung

Jeder private Fahrzeughalter weiß, dass zum Betrieb eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr zumindest eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Hinzu kann optional eine Teil- oder Vollkaskoversicherung vereinbart werden.

Selbstverständlich sind auch Unternehmer, die einen ganzen Fuhrpark an Fahrzeugen besitzen, zum Abschluss der entsprechenden Versicherungen für jedes einzelne Fahrzeug gesetzlich verpflichtet. Da es jedoch recht mühsam ist, jedes Fahrzeug einzeln zu versichern, gibt es inzwischen zahlreiche Versicherungsgesellschaften, die eine Fuhrparkversicherung für die gesamte Fahrzeugflotte des Unternehmens anbieten. Da der Verwaltungsaufwand durch den Abschluss einer solchen universellen Versicherung für alle Fahrzeuge deutlich geringer ist, als wenn jedes Fahrzeug einzeln versichert werden würde, lassen sich hiermit durchaus Kosten für die Versicherungsbeiträge einsparen.

Weiterhin lassen sich die Versicherungsbedingungen einer Fuhrparkversicherung in der Regel wesentlich flexibler festlegen, als bei einer einzelnen Haftpflicht- oder Kaskoversicherung pro Fahrzeug. So lässt sich beispielsweise vereinbaren, dass alle Mitarbeiter des Unternehmens, welche die entsprechenden Fahrzeuge regelmäßig fahren, im Rahmen eines Insassenschutzes gegen Unfälle versichert sind. Darüber hinaus lassen sich spezielle Regelungen treffen, nach denen nur bestimmte Firmenangehörige festgelegte Firmenfahrzeuge bewegen dürfen. So können beispielsweise die Versicherungsbeiträge ein ganzes Stück gesenkt werden, wenn im Versicherungsvertrag festgelegt wird, dass die Direktionsfahrzeuge ausschließlich von Mitarbeitern ab einem Alter von 50 Jahren bewegt werden dürfen. Dies ist nur ein Beispiel, weitere Bedingungen können jeweils individuell mit dem Versicherer ausgehandelt werden.

Wer sich als kleiner Handwerker mit zwei Firmenfahrzeugen nun freut, mittels einer Fuhrparkversicherung ordentlich Geld einzusparen, der wird allerdings gründlich enttäuscht werden. Eine Fuhrparkversicherung bieten die meisten Versicherungsgesellschaften erst ab einer gewissen Anzahl von Fahrzeugen an. Die Grenzen sind hierbei verschieden festgelegt, einige Gesellschaften offerieren eine Fuhrparkversicherung schon bei acht oder zehn Firmenfahrzeugen, andere steigen erst ab einer Flotte von 50 oder mehr Fahrzeugen ein. Allerdings kostet es ja nichts, einmal bei den in Frage kommenden Versicherungsgesellschaften unverbindlich nachzufragen.


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