Betriebliche Versicherungen

Leitungswasserversicherung

Ebenso wie bei der Feuerversicherung existiert eine eigenständige Leitungswasserversicherung heute nur noch im gewerblichen Bereich. Bei privaten Versicherungsnehmern ist diese im Rahmen einer Gebäude- oder Hausratversicherung mit eingeschlossen.

Doch auch Unternehmer haben die Wahl, eine Leitungswasserversicherung gesondert abzuschließen oder diese mit anderen Versicherungsformen wie beispielsweise einer Feuer- und einer Hochwasserversicherung zu kombinieren. Diese Kombinationsmodelle bieten zwar meistens einen etwas geringeren Versicherungsumfang, sind dafür aber in der Höhe der Beiträge deutlich günstiger.

Grundlegendes Merkmal einer Leitungswasserversicherung ist, dass sie keine Schäden absichert, die infolge von Hochwasser oder Regen entstehen. Es sind also nur Schäden versichert, die ausdrücklich durch Leitungswasser entstehen. Unter Leitungswasser versteht man dabei Wasser, das aus den entsprechenden Rohrleitungen im Unternehmen kommt oder aber aus Armaturen beziehungsweise den daran angeschlossenen Einrichtungen austritt.

Die Versicherung reguliert dabei alle Schäden, die sich aus auslaufendem Leitungswasser ergeben. Dies können z. B. Schäden infolge von Rohrbrüchen, aber auch durch defekte Armaturen oder andere daran angeschlossene Einrichtungen sein. Auch Schäden im Leitungswasserbereich, die durch Frost entstehen, sind in der Regel in dieser Versicherungsform eingeschlossen. Dabei zahlt die Versicherung auch alle Maßnahmen, die notwendig werden, um an die eigentliche Schadensstelle vorzudringen. Dazu gehört z. B. das Aufstemmen einer Wand und ähnliches.

Vorsicht ist allerdings bei Schäden durch Korrosion geboten. Sie sind nicht automatisch in jeder Leitungswasserversicherung mit enthalten, da hier dem Versicherten eine gewisse Sorgfaltspflicht auferlegt wird. Gegen Aufpreis bieten jedoch viele Versicherer an, auch Korrosionsschäden mit in die Leitungswasserversicherung aufzunehmen. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Versicherungsberater.

Darüber hinaus sind bei den meisten Versicherern keine Schäden durch die Leitungswasserversicherung abgedeckt, die an Rohrleitungen und anderen Einrichtungen entstehen, die sich nicht direkt im Betriebsgebäude befinden. Ebenso verhält es sich mit Schäden, die aus verstopften Rohren resultieren. Auch hier obliegt dem Versicherten in der Regel eine gewisse Sorgfaltspflicht, nach der er diese Schäden hätte durchaus vermeiden können.


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