Betriebliche Versicherungen

Glossar Existenzgründung

Im Bereich der für Existenzgründer so wichtigen gewerblichen Versicherungen sowie der Gründung selbst existieren so viele unterschiedliche Fachbegriffe, dass ein Selbstständiger oder Existenzgründer diese unmöglich alle auswendig kennen kann. Aus diesem Grund haben wir nachfolgend ein kleines Glossar der wichtigsten Fachbegriffe rund um das Thema „Existenzgründung & Gewerbliche Versicherungen“ zusammengestellt, in dem Sie immer dann nachschauen können, wenn Sie einmal einem Fachbegriff begegnen, der Ihnen noch nicht geläufig ist.

Betriebsform

Die Betriebsform - auch „Rechtsform“ genannt - bezeichnet die rechtliche Form, nach der ein Unternehmen gegründet wurde. Die einfachste Form ist dabei das Einzelunternehmen, welches automatisch entsteht, wenn eine einzelne Person ein Gewerbe bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmeldet. Weitere Betriebsformen sind beispielsweise die GmbH, die AG oder auch die GbR.

Businessplan

Ein sogenannter Businessplan fasst eine Geschäftsidee sowie alle Phasen der Umsetzung übersichtlich zusammen. Enthalten ist die Geschäftsidee selbst, aber auch eine Berechnung des Kapitalbedarfs, die genaue Kunden-Zielgruppe sowie die Darlegung der Eignung des Gründers. Ein Businessplan wird z. B. dazu benötigt, Fördermittel oder auch Kredite für den Start in die Selbstständigkeit zu erhalten.

Einzelunternehmen

Wer als einzelne Person ein Gewerbe anmeldet, der startet in der Regel als Einzelunternehmer. Diese Rechtsform entsteht also praktisch automatisch, wenn ein Gewerbe als Personengesellschaft auf eine einzelne Person angemeldet wird. In diesem Fall haftet der Gewerbetreibende mit seinem gesamten Privatvermögen, sein Gewerbe ist demnach keine eigenständige Rechtsperson. Der Vorteil an einem Einzelunternehmen: Die Gründung ist schnell, günstig und ohne großen Aufwand erledigt, der Gründer kann sofort nach der Anmeldung loslegen.

Finanzierungsbedarf

Ein Finanzierungsbedarf entsteht dann, wenn eine Lücke zwischen dem zur Unternehmensgründung notwendigen Kapitalbetrag und dem vorhandenen Eigenkapital klafft. Der Gründer muss also einen gewissen Anteil des Kapitals in Form von Krediten beschaffen. Dies kann er entweder über ein normales Kreditinstitut tun (z. B. die Hausbank), er kann aber auch das Darlehensangebot eines spezialisierten Finanziers in Anspruch nehmen. So bietet beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau eigene Kreditprogramme speziell für Existenzgründer ab. Die Vorteile dieser Kredite liegen in den besonders günstigen Zinssätzen, verbunden mit oftmals langen, individuell festlegbaren Raten.

Förderprogramme

Der deutsche Staat möchte Existenzgründern im Rahmen seiner Möglichkeiten unter die Arme greifen, um die einheimische Wirtschaft zu unterstützen und zu fördern. Aus diesem Grund hat er spezielle Förderprogramme aufgelegt, die dem Existenzgründer finanzielle Unterstützung versprechen. Die Förderungen können meist nur dann in Anspruch genommen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So kann beispielsweise die Vorlage eines Businessplans gefordert werden, der zunächst von einem Experten geprüft und abgenommen werden muss, bevor die Förderung ausgezahlt wird.

GbR

Kürzel für „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“. Diese Rechtsform bezeichnet ein Gewerbe, das grundsätzlich in der Rechtsform eines Einzelunternehmens firmiert, jedoch von mehreren Personen gegründet wird. Die Gründung unterscheidet sich also kaum von der eines Einzelunternehmens. Jeder Gründer haftet dabei mit seinem kompletten Privatvermögen, im Ernstfall wird also die Haftungssumme durch die Anzahl der Unternehmensgründer geteilt. Die GbR eignet sich sehr gut für Personen, die ein Unternehmen schnell und unkompliziert gründen möchten. Die Gründer sollten aber auf jeden Fall daran denken, einen entsprechenden Vertrag aufzusetzen, in dem alle Belange der Gesellschaft unmissverständlich geregelt werden.

GmbH

Abkürzung für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Diese Unternehmensform erfordert eine Kapitaleinlage von mindestens 25.000 €, die bei Gründung nachgewiesen werden müssen. Die GmbH stellt eine eigenständige Rechtsperson dar, kann also auch selbstständig Geschäfte tätigen und juristisch belangt werden. Der Gründer einer GmbH wird in der Regel bei dieser als Geschäftsführer tätig – es handelt sich dabei also nicht um eine Personengesellschaft. Größter Vorteil einer GmbH ist die erwähnte beschränkte Haftung, der Gründer bzw. Geschäftsführer muss also nicht mit seinem privaten Kapital haften.

Grundabsicherung

Der Begriff Grundabsicherung steht für die wichtigsten betrieblichen Versicherungen, die jeder Gewerbetreibende abschließen sollte. Dazu gehören beispielsweise die Betriebshaftpflichtversicherung, die Krankenversicherung und eine Rentenversicherung. Ohne diese Versicherungen wird die Selbstständigkeit zu einem großen Risikofaktor für die gesamte berufliche und private Existenz.

Gründungsberater

Als angehender Existenzgründer alle notwendigen Informationen selbst zusammen zu tragen, kann sehr mühsam sein. Zudem fehlt in vielen Bereichen schlicht und einfach das nötige Maß an Erfahrung. Hier bietet sich der Einsatz eines qualifizierten Gründungsberaters an. Oftmals wird dieser von Organisationen wie der Industrie- und Handelskammer gestellt, es gibt aber auch Berater, die bei Banken oder spezialisierten Beratungsunternehmen arbeiten. Wer seine Selbstständigkeit über die Agentur für Arbeit startet, kann auch dort vielerorts die Leistungen eines Gründungsberaters in Anspruch nehmen. Der Vorteil: Die Beratung ist in diesem Fall meist kostenlos.

Haftpflicht

Wer als gewerblich Handelnder Produkte herstellt und/oder handelt, unterliegt einer sogenannten Haftpflicht. Sollten Menschen durch den Erwerb bzw. die Nutzung dieser Produkte zu Schaden kommen, muss der Unternehmer für diese Schäden haften. Um ihm dieses Risiko abzunehmen, existieren verschiedene Formen von gewerblichen Haftpflichtversicherungen. So gibt es beispielsweise speziell für Veranstalter von Reisen etc. eine Veranstalterhaftpflichtversicherung, für Unternehmen im IT-Bereich die IT-Haftpflichtversicherung usw. Durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung kann sich jeder Unternehmer wirkungsvoll gegen viele existenzbedrohende Risiken absichern.

Kleinunternehmerregelung

Die so genannte Kleinunternehmerregelung spielt in steuerlicher Hinsicht eine wichtige Rolle. Bei einem Jahresumsatz von unter 17.500 € kann sie in Anspruch genommen werden. Ein Kleinunternehmer unterliegt einer vereinfachten Buchführungspflicht und muss außerdem keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Dafür darf er im Gegenzug auch keine Umsatzsteuer von den Rechnungen seiner Lieferanten etc. geltend machen.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist ein Kreditinstitut, das sich speziell auf die Belange von Existenzgründern und Unternehmen im Mittelstand spezialisiert hat. Sie bietet zahlreiche verschiedene Förderprogramme, zum Beispiel Kredite mit besonders günstigen Zinssätzen und langen Laufzeiten.

Mindestbeiträge (Krankenkasse)

In den gesetzlichen Krankenkassen existieren für freiwillig Versicherte sogenannte Mindestbeiträge. Sie gelten unabhängig vom tatsächlichen Einkommen bis zu einer festgelegten Einkommensgrenze. Es spielt in diesem Fall also keine Rolle, ob der Versicherte tatsächlich nur die Hälfte des Höchstbetrages einnimmt, er muss trotzdem den vollen Beitrag bezahlen. Experten fordern derzeit die Abschaffung der Mindestbeiträge, so dass die Beiträge bei allen Versicherten nach dem tatsächlichen Einkommen bemessen werden.

Sonderkündigungsrecht

Das Sonderkündigungsrecht besteht bei allen Versicherungen und erlaubt es dem Versicherten, seinen Vertrag sofort, d. h. ohne Einhaltung von Fristen, zu kündigen. Zur Anwendung kommt das Sonderkündigungsrecht zum Beispiel bei Eintritt eines Schadenfalles oder dann, wenn der Versicherer die Prämien für die jeweilige Police erhöht.

Versorgungslücke

Viele Existenzgründer sind in den ersten Jahren ihrer Selbstständigkeit finanziell nicht in der Lage, beispielsweise eine ausreichende Altersvorsorge aufrecht zu erhalten. Ebenso können sich Lücken im Bereich der Krankenversicherung oder sonstiger sozialer Absicherungsmaßnahmen ergeben. In diesem Fall spricht man von einer Versorgungslücke. Der Gründer sollte darauf hinarbeiten, solche Lücken möglichst schnell zu schließen, um wieder voll abgesichert zu sein.

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