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Vorsicht bei zu hoher Schadenfrequenz: Die „Schwarze Liste“ der Versicherer

Wozu ist eine Versicherung da? Natürlich – um bei einem eingetretenen Schaden die finanzielle Regulierung zu übernehmen. Doch was passiert, wenn innerhalb kurzer Zeit gleich mehrere Schäden eintreten? Könnte der Versicherte dadurch Probleme bekommen?

Und ob! Haben Sie schon einmal etwas von der sogenannten „Schwarzen Liste“ der Versicherer gehört? Falls nicht, dann geht es Ihnen wie den meisten Versicherten. Dabei kann diese Liste einen großen Einfluss auf das zukünftige Verhältnis zwischen Versicherern und Kunden haben.

Schauen wir uns doch einmal an, wofür diese Liste genau steht und welche Auswirkungen es haben kann, wenn auch Ihr Name darauf steht.

Zunächst etwas Grundsätzliches: Die „Schwarze Liste“ heißt in der Versicherung-Fachsprache nicht so, die Unternehmen bezeichnen das System als HIS (Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer). Jeder Kunde, der eine neue Versicherung abschließt, gibt mit der Akzeptanz des Kleingedruckten auch seine Zustimmung zum Einholen von Infos aus dem HIS durch den Versicherer. Es handelt sich hierbei also um eine Art „Schufa-Datei“ der Versicherungsbranche.

Einträge in diese Datei erfolgen vor allem dann, wenn der Versicherte in den Augen der Unternehmen zu viele Schäden meldet. So reichen in der Haftpflicht-, Hausrat- oder Gebäudeversicherung bereits drei gemeldete Schäden innerhalb von zwei Jahren, um einen Eintrag ins HIS zu provozieren. Auch bei anderen Versicherungsformen wie z. B. der Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Rentenversicherung kann es zu Einträgen in das HIS kommen, wenn beispielsweise der Versicherte Anträge bei mehreren Gesellschaften stellt.

Und welche Auswirkungen hat nun ein solcher Eintrag für den Kunden?

Kurz und knapp: Mehrere Szenarien sind denkbar. Zum einen kann ein Versicherer die Aufnahme des betroffenen Kunden ganz ablehnen, zum anderen kann er eine höhere Prämie von diesem fordern, als sie andere Kunden bezahlen müssen. Und schließlich besteht auch noch die Möglichkeit, dem Interessenten lediglich einen modifizierten oder „schlankeren“ Vertrag anzubieten. Tun kann der Versicherte gegen dieses Vorgehen bislang so gut wie gar nichts. Allerdings besteht die Möglichkeit, einmal pro Jahr eine kostenlose Selbstauskunft über eventuelle Einträge einzuholen. Die Adresse lautet: Informa Insurance Risk and Fraud Prevention, Abteilung Datenschutz, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden.

September 2013


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