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Das müssen Sie bei einer Haftpflichtversicherung für Selbstständige beachten

Die Pflicht zur Haftung ist ein Thema, das von vielen Selbstständigen gerne heruntergespielt wird. Man hofft eben, dass es nie zu einem solchen Fall kommt. Leider ist diese Hoffnung trügerisch. Durch das gestiegene Qualitätsbewusstsein und die damit verbundene kritischere Betrachtung von Dienstleistungen und Produkten kommt es heute viel schneller zu Situationen, in denen der Selbstständige für Fehler an seinen Leistungen und/oder Produkten haften muss.

Je nach individueller Sachlage können die Schadenssummen dabei sehr schnell in die Höhe schießen und fünf-, sechs- oder gar siebenstellige Summen erreichen. Summen, die nahezu kein Gewerbetreibender mal eben so aus eigener Tasche bezahlen kann.

Die Lösung für dieses Problem: Eine Haftpflichtversicherung für Selbstständige!

Diese Versicherung für Selbstständige und Unternehmen übernimmt Schäden, die einem Dritten im Rahmen der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit entstehen. Zudem wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab und minimiert damit ein Haftungsrisiko. Dabei sichert die Haftpflichtversicherung für Unternehmer nicht nur dessen Risiko ab, sondern auch das seiner Mitarbeiter.

Alles schön und gut also. Doch es gibt ein paar Punkte, auf die beim Abschluss einer solchen betrieblichen Haftpflichtversicherung geachtet werden sollte. Hier eine Auswahl der wichtigsten dieser Punkte:

Der Haftungsumfang

Sie sollten darauf achten, dass auch fahrlässige und grob fahrlässige Schäden durch die Versicherung abgedeckt sind. Das gilt übrigens sowohl für Sachschäden als auch für Personenschäden und Vermögensschäden. Ausgeschlossen sind hingegen bei fast allen Versicherern Schäden, die unter Vorsatz entstanden sind.

Der Versicherungsbedarf

Je nach Art und Größe des Unternehmens kann der Versicherungsbedarf ganz unterschiedlich ausfallen. Inzwischen gibt es für fast alle Berufsgruppen gibt es maßgeschneiderte Haftpflichtversicherungen, und nur eine solche sollte abgeschlossen werden, die exakt auf die Ansprüche und Risikofaktoren Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.

Ansprüche gegen die eigenen Mitarbeiter

Nur auf Wunsch übernommen werden bei vielen Versicherern Ansprüche des Kunden gegen seine eigenen Mitarbeiter. Entweder müssen diese durch weitere Versicherungen abgedeckt werden, oder Sie erweitern den Schutzumfang bei der aktuellen Versicherung.

Juni 2015


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