Betriebliche Versicherungen

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Januar 2012 /3

Oft unterschätzt: Die Rückrufversicherung

Ein Unternehmen, das Waren produziert, die für Zwischenhändler oder den Endverbraucher bestimmt sind, muss stets darauf achten, dass diese Produkte dem in Deutschland geltenden Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entsprechen. Dieses Gesetz bestimmt, dass nur Waren in den Handel gebracht werden dürfen, von denen keine Gefährdung der Sicherheit oder der Gesundheit Dritter ausgeht. Zudem schreibt das Gesetz dem Hersteller vor, seine im Handel befindlichen Waren ständig zu überprüfen und bei bekannt gewordenen Sicherheitsmängeln zurückzurufen.

Genau diese Rückrufe sind es, die schon viele Unternehmen in der Vergangenheit an den Rand des Ruins gebracht haben. Man stelle sich vor: Ein Unternehmen muss Tausende, vielleicht sogar Millionen von Artikeln zurückrufen und durch neue ersetzen, beziehungsweise den Käufern die Kaufpreise erstatten. Daraus kann eine erhebliche finanzielle Belastung hervorgehen.

Genau an diesem Punkt setzt die Rückrufversicherung an. Sie übernimmt alle Kosten für den Versicherten, die im Zusammenhang mit der Benachrichtigung von Kunden und Lieferanten, dem Transport, der Untersuchung sowie der Lagerung und Entsorgung bemängelter Produkte entstehen. Auch Reparaturen sowie der Austausch fehlerhafter Teile werden durch die Rückrufversicherung abgedeckt.

Jedem Unternehmen, das als Hersteller von Produkten fungiert, kann daher nur angeraten werden, eine entsprechende Rückrufversicherung abzuschließen. Oftmals sind während der Produktion die Gefahrenquellen, welche von einem Produkt ausgehen, noch in keinster Weise abzusehen. Somit besteht immer das Risiko, Produkte zurückrufen zu müssen. Ein Rückrufversicherung kann dieses Risiko wirkungsvoll abfedern.

Wie hoch die Prämien für eine Rückrufversicherung ausfallen, kann indes nicht pauschal beantwortet werden. Dies hängt sowohl von der produzierten Menge der Produkte, vom Produkt selbst sowie vom Verbreitungsgebiet des Produktes ab. Wie bei allen gewerblichen Versicherungen, sind auch hier die Prämien zwischen Versicherungsgesellschaft und produzierendem Unternehmen individuell auszuhandeln.


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