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Januar 2013

Verwendungszwecke für das geplante Betreuungsgeld

Neue Verwendungszwecke für das geplante Betreuungsgeld

Aus einem aktuellen Gesetzesentwurf, der von der Koalitionsfraktion im Bundestag eingereicht wurde, geht hervor, dass das geplante Betreuungsgeld auch für den Zweck einer privaten Altersvorsorge oder für das Bildungssparen eingesetzt werden können soll.

Doch zunächst einmal die diesbezüglichen Grundlagen: Durch die Einführung des so genannten Betreuungsgeldes - voraussichtlich ab August 2013 - möchte die Bundesregierung erreichen, dass für Eltern ein Anreiz geschaffen wird, ihr Kind nicht zu früh in eine entsprechende Betreuungseinrichtungen zu geben, sondern über einen längeren Zeitraum selbst zu betreuen. Geplant ist die Auszahlung eines Betreuungsgeldes in Höhe von 150.- € im Monat für alle Eltern, die ihre Kinder in einem Alter von ein- bis zwei Jahren nicht in einer staatlichen bzw. staatlich geförderten Betreuungseinrichtungen betreuen lassen. Zusätzlich soll die Auszahlung des Betreuungsgeldes monatlich um 15.- € aufgestockt werden, wenn der Berechtigte sich das Geld nicht auszahlen lässt, sondern es direkt für die Ausbildung des Kindes oder auch zum Zweck der eigenen Altersvorsorge verwendet.

Mit dieser Regelung soll ein Anreiz dafür geschaffen werden, das Betreuungsgeld nicht einfach als ein Zubrot zu verstehen, welches das zum Leben zur Verfügung stehende Kapital aufstockt, sondern es sinnvoll zu verwenden - insbesondere für zukunftsbildende Maßnahmen.

Insbesondere das Thema Private Altersvorsorge wird in Deutschland immer wichtiger. Durch die geburtenschwachen Nachkriegsjahrgänge in Verbindung mit einer ständig steigenden Zahl von Rentnern ist im Generationenvertrag ein Ungleichgewicht entstanden, welches in Zukunft nur schwer wieder ausgeglichen werden kann. Dazu trägt auch nicht gerade bei, dass in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern wesentlich weniger Kinder geboren werden. Somit wird es in Zukunft immer wichtiger werden, neben der staatlich garantierten Rente zusätzlich auch privat für den eigenen Altersruhestand vorzusorgen.


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