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April 2013

Wissenswertes zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige und Freiberufler

Für angehende Selbstständige und Freiberufler besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung weiter versichern zu lassen. Ob dies sinnvoll ist oder nicht, darüber streiten sich Experten und Versicherte seit etlichen Jahren. Diese grundsätzliche Frage soll hier allerdings nicht unser Thema sein. Vielmehr kommt immer wieder die Frage auf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um sich überhaupt in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung weiterversichern lassen zu können.

Wer Interesse an einer freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung hat, der sollte schnell handeln. Vorgeschrieben ist, den Antrag auf die freiwillige Weiterversicherung innerhalb der ersten drei Monate der Selbstständigkeit bei der für den Wohnort zuständigen Arbeitsagentur zu stellen. Dabei muss die selbstständige Tätigkeit mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen, was Sie anhand der Gewerbeanmeldung oder auch einer Bescheinigung ihres Steuerberaters nachweisen müssen.

Zusätzlich gilt: Wer sich weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichern möchte, muss innerhalb der letzten zwei Jahre für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten in einem so genannten Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Damit ist entweder die Tätigkeit als Arbeitnehmer, im Rahmen einer versicherungspflichtigen Erziehungszeit oder auch durch versicherungspflichtigen Krankengeldbezug gemeint. Personen, die bereits anderweitig versicherungspflichtig sind (zum Beispiel in der Wehrpflicht oder in Kindererziehungszeiten) können sich nicht freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern lassen.

Welche Beiträge fallen für die freiwillige Arbeitslosenversicherung an?

Grundsätzlich gilt: Es gibt feste monatliche Bezugsgrößen, an den sich die Beiträge für eine freiwillige Arbeitslosenversicherung im gesetzlichen Rahmen bemessen. Anhand dieser Bezugsgrößen ergeben sich Beiträge von momentan 80,85 € für Westdeutschland und 68,25 € für Ostdeutschland. Allerdings gibt es hierbei eine Sonderregelung für Existenzgründer: Sie zahlen im ersten Jahr der Aufnahme ihrer Tätigkeit nur die Hälfte dieses Betrages als monatliche Beiträge in die Versicherung ein.


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