Betriebliche Versicherungen

Vermögensschadenversicherung

Die Vermögensschadenversicherung wird in Deutschland auch oftmals als Berufshaftpflichtversicherung bezeichnet. Diese Versicherung haftet immer dann, wenn durch einen oder mehrere Mitarbeiter des versicherten Unternehmens einem Dritten ein finanzieller Schaden entsteht. Schäden an der Gesundheit oder an den Sachen Dritter sind durch diese Versicherungsform dagegen nicht abgedeckt. Für sie kommt in der Regel die Betriebshaftpflichtversicherung auf.

Für einige Branchen in Deutschland ist der Abschluss einer Vermögensschadenversicherung beziehungsweise Berufshaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel für Sachverständige aller Art, Anwälte, Notare, Versicherungsmakler, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Aber auch in anderen Wirtschaftsbereichen kann der Abschluss einer Vermögensschadenversicherung existenziell wichtig sein. Man denke dabei beispielsweise an Softwareunternehmen, die durch fehlerhafte Produkte unter Umständen große Vermögensschäden bei ihren Kunden hervorrufen können, z. B. dann, wenn dadurch Daten gestohlen oder gar Viren und andere schädliche Programme auf Firmenrechner eingeschleust werden können. Verfügt das betreffende Unternehmen in diesem Fall nicht über eine Vermögensschadenversicherung, haftet es in der Regel mit dem gesamten Firmenvermögen. So kann ein einzelner Schadensfall schnell zur Vernichtung der gesamten unternehmerischen Existenz führen.

Die Vermögensschadenversicherung hat sowohl die Aufgabe, unberechtigt gestellte Schadensersatzansprüche abzuwehren als auch berechtigte Schadensersatzansprüche zu regulieren. Dafür übernimmt sie alle Kosten, die im Rahmen der Ermittlung und Regulierung des Schadens notwendig werden. In der Versicherung integriert ist damit auch ein so genannter passiver Rechtsschutz, der nur dann zum Tragen kommt, wenn Forderungen an Sie als Unternehmer herangetragen werden, die unter Umständen unberechtigt sein könnten.

Eine Vermögensschadenversicherung kann in der Regel nicht als pauschale Versicherungsform abgeschlossen werden, sondern muss individuell auf den jeweiligen Versicherungsnehmer zugeschnitten werden. So bieten die meisten Versicherer spezielle Policen für einzelne Branchen oder Berufe an, die in ihrem Versicherungsumfang jeweils deutlich voneinander abweichen können.

Da es für einige Berufsgruppen direkt existenzbedrohend sein kann, wenn durch die berufliche Tätigkeit einem Dritten ein Vermögensschaden zugefügt wird, sollte der Abschluss einer solchen Versicherung für diese Berufe obligatorisch sein. Detaillierte Auskünfte erhalten Sie bei jedem unabhängigen Versicherungsberater beziehungsweise Experten für gewerbliche Versicherungen.


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