Betriebliche Versicherungen

Die richtige Betriebsform

Steht die Erfolg versprechende Geschäftsidee letztendlich fest und der Gründer hat alle notwendigen Informationen für einen erfolgreichen Start eingeholt, stellt sich nun die Frage nach der richtigen Betriebsform für das eigene Unternehmen. Hier ergeben sich zunächst vielfältige Fragen.

Soll als Einzelunternehmer oder zusammen mit einem Partner oder Franchisepartner gestartet werden? Arbeitet der Gründer allein, oder möchte er von Anfang an Mitarbeiter einstellen? Wie viel Kapital steht für die Existenzgründung zur Verfügung?

All diese Fragen müssen zunächst beantwortet werden, bevor die passende Rechts- beziehungsweise Betriebsform für ein Unternehmen gewählt werden kann. Wer besonders klein starten möchte, für den kommt in der Regel nur die Betriebsform eines Einzelunternehmens infrage. Diese Betriebsform ergibt sich übrigens praktisch automatisch, wenn eine Einzelperson bei der zuständigen Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung ein Gewerbe anmeldet. Ein Einzelunternehmen zu gründen ist also besonders einfach. Allerdings muss man hierbei bedenken, dass bei dieser Betriebsform der Unternehmer mit seinem gesamten Privatvermögen haftet. Nicht jeder möchte das.

Spezialfall: Die Kleinunternehmerregelung

Für Einzelunternehmer stellt sich außerdem noch die Frage, ob sie die so genannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten. Ein solcher Kleinunternehmer unterliegt einer vereinfachten Buchführungspflicht und muss außerdem keine Umsatzsteuervoranmeldung durchführen. Dafür darf er auf der anderen Seite auch keine Umsatzsteuer von Rechnungen anderer Unternehmen ausweisen. Die Kleinunternehmerregelung empfiehlt sich jedoch in der Regel nur für Gründer, die in sehr kleinem Rahmen - zum Beispiel nebenberuflich – starten möchten. Grund dafür ist, dass der Jahresumsatz hierbei nicht mehr als 17.500€ betragen darf.

Auch zusammen mit einem Partner kann man ein solch einfaches Einzelunternehmen gründen. In diesem Fall nennt sich das Ganze „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ - kurz: GbR. Eine solche GbR unterscheidet sich kaum vom bereits beschriebenen Einzelunternehmen, mit der Ausnahme, dass das Unternehmen hierbei auf zwei oder mehr Inhaber läuft.

Die GmbH

Wer von Anfang an mehr Kapital zur Verfügung hat, der kann sein Unternehmen in Form einer „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ gründen. Hierbei ist allerdings ein Kapitalnachweis von derzeit 25.000€ erforderlich. Die GmbH bildet im Gegensatz zum Einzelunternehmen oder einer GbR eine eigenständige Rechtsperson. Der Gründer ist bei einer GmbH also praktisch nicht das Unternehmen selbst, sondern arbeitet lediglich bei diesem als Geschäftsführer. Der Vorteil liegt - wie der Name bereits verrät - in der beschränkten Haftung. Der Geschäftsführer haftet im Ernstfall also nicht mit seinem privaten Kapital, sondern lediglich mit dem Anteil, den er in das Unternehmen eingebracht hat.

In Deutschland existieren noch einige weitere Betriebsformen, zum Beispiel die Aktiengesellschaft, die Offene Handelsgesellschaft oder auch die Kommanditgesellschaft. Da solche Betriebsformen jedoch für Existenzgründer in der Regel noch nicht infrage kommen, möchten wie sie hier außen vor lassen.

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