Betriebliche Versicherungen

Vertrauensschadenversicherung

Alle Mitarbeiter und Führungskräfte eines Unternehmens sollten nach Möglichkeit an einem Strang ziehen. Leider bleibt dieses Verhalten heutzutage in vielen Unternehmen ein frommer Wunsch. Insbesondere mittelständische Betriebe und große Unternehmen erleiden immer wieder Schäden, die durch Diebstahl von Unternehmenseigentum, Unterschlagung, Veruntreuung oder ähnliches hervorgerufen werden.

Um den Unternehmer vor den Folgen solcher Schäden zu schützen, gibt es seit einigen Jahren in Deutschland die so genannte Vertrauensschadensversicherung. Dabei umfasst die Versicherungsleistung alle Mitarbeiter des Unternehmens und reguliert alle Schäden, die durch diese Mitarbeiter verursacht werden. Neue Mitarbeiter sind in der Regel automatisch mitversichert, müssen jedoch spätestens nach Ablauf eines Versicherungsjahres dem Versicherer gemeldet werden.

Die Schäden, welche durch eine Vertrauensschadensversicherung abgedeckt werden, sind in der Regel im Bereich der Wirtschaftskriminalität anzusiedeln. Üblicherweise sind Diebstahl, Veruntreuung, Unterschlagung, Betrug, Urkundenfälschung sowie Spionage mit in der Versicherung eingeschlossen. Die Versicherung kommt für alle im Zusammenhang mit dem Schaden aufgetretenen Kosten auf. Dabei kann es sich zum Beispiel auch um Kosten für die Ermittlung der tatsächlichen Schadenshöhe handeln, aber auch um Kosten, die im Rahmen der Rechtsverfolgung entstehen.

Eine Besonderheit bei der Vertrauensschadensversicherung ist, dass sich der Versicherer jederzeit Zugang zu den Arbeitszeugnissen aller Mitarbeiter des betreffenden Unternehmens verschaffen kann. Weiterhin steht ihm das Recht zu, einzelne Mitarbeiter aus der Versicherung auszuschließen, wenn diese in der Vergangenheit durch strafbare Delikte auffällig geworden sind und dies in der entsprechenden Mitarbeiterakte oder im Arbeitszeugnis vermerkt wurde.

Die Ursache für kriminelles Handeln von Mitarbeitern ist vielschichtig. Zum einen liegt es oft an der mangelnden Identifikation des Beschäftigten mit dem Betrieb, zum anderen wird es dem Täter meist leicht gemacht seine Taten auszuführen, da weder Kontrolle noch Strafe zu erwarten sind. Im Allgemeinen kann beobachtet werden, wenn ein Mitarbeiter unvollständige Dokumente abgibt, bei einer Beförderung übergangen wurde, sich unentbehrlich macht oder aber plötzlich kündigt, dass ein Vertrauensschaden bereits entstanden ist.

Weil das Arbeitsverhältnis für den Beschäftigten aber von existenzieller Bedeutung ist, besteht ab einer Betriebsgröße von zehn Arbeitnehmern ein besonderer Kündigungsschutz. Gründe hierfür gibt es nur drei: Krankheitsbedingte, betriebsbedingte, oder eine personenbedingte Kündigung, weil z. B. eine Straftat begangen wurde, die zudem keiner Abmahnung bedarf.

Der Abschluss einer Vertrauensschadensversicherung empfiehlt sich insbesondere für Unternehmen, die mit sensiblen und teuren Daten arbeiten oder handeln, sowie für alle Betriebe, die hochpreisige Produkte herstellen oder vertreiben. Die individuellen Bedingungen dieser Versicherung müssen mit dem Versicherer im Einzelnen ausgehandelt werden, für die Höhe der Beiträge spielt es beispielsweise eine ausschlaggebende Rolle, wie viele Mitarbeiter das Unternehmen beschäftigt und in welcher Branche es tätig ist.


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