Betriebliche Versicherungen

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April 2012/02

Immense Beitragsrückstände bei den gesetzlichen Krankenversicherungen

Dass es im Bereich der gesetzlichen und betrieblichen Renten in den letzten Jahren nur noch negative Meldungen gibt, daran haben sich die meisten Deutschen bereits gewöhnt. Es könnte in der Zukunft jedoch noch schlimmer kommen. Durch die neuesten EU-Pläne, die eigentlich dazu entwickelt wurden, die Betriebsrenten auch in Deutschland zu stärken, könnte sich in Kürze eine eklatante Benachteiligung von über acht Millionen Deutschen ergeben.

Obwohl die gesetzlichen Krankenversicherungen kürzlich mit Rekord-Gewinnmitteilungen und entsprechenden Überschüssen durch die Medien gingen und in diesem Zuge der Ruf nach einer sinnvollen Verwendung dieser Überschüsse laut wurde, bestehen immer noch Beitragsrückstände von mehr als 1,5 Milliarden €. Erschreckend ist, dass der Rückstandsbetrag allein im ersten Quartal 2012 um mehr als 300 Millionen Euro angewachsen ist.

Insgesamt schulden mehr als 640.000 Versicherte ihrer gesetzlichen Krankenkasse Beiträge, teilweise handelt es sich hier jedoch auch um Versicherte, die gleich mehrere Mitgliedskonten besitzen. Die Krankenkassen selbst führen die enormen Beitragsrückstände vor allem auf zwei Gruppen von Mitgliedern zurück. Da wären zum einen die Menschen, welche sich nach Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2007 neu in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert haben, jedoch mit ihren Beiträgen seitdem deutlich hinterherhinken. Allein aus dieser Gruppe fehlen den gesetzlichen Krankenkassen inzwischen fast 500 Millionen Euro an Beiträgen.

Bei der zweiten Gruppe handelt es sich um Freiberufler und Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Die Beiträge für diese Versichertengruppe werden grundsätzlich an den individuellen Umsätzen bemessen. Da die Umsätze bei vielen Selbstständigen jedoch in den letzten Jahren nahezu ins Bodenlose gefallen sind, und da es gleichzeitig einen Mindestbeitrag für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse gibt, können viele Selbstständige die Beiträge einfach nicht mehr zahlen. Auch aus dieser Gruppe von Versicherten sind es inzwischen mehrere Hundert Millionen Euro, welche den Krankenkassen an Beiträgen noch in der Kasse fehlen.

Dabei gewähren die gesetzlichen Krankenkassen inzwischen großzügige Fristen zur Zahlung offener Beiträge. In der Regel wird der Versicherte zunächst mehrmals angeschrieben. Es besteht außerdem die Möglichkeit, noch offene Beiträge in relativ kleinen Raten bei der Krankenkasse abzuzahlen. Ergibt sich kein Zahlungseingang, wird der Vorgang nach einer gewissen Wartezeit an das zuständige Hauptzollamt weitergegeben, welches dann das Eintreiben der Rückstände vornimmt. Allerdings muss man sich darüber im Klaren sein, dass auch die Zollämter rückständige Beiträge nur dann eintreiben können, wenn der Versicherte überhaupt noch über Kapital beziehungsweise ein Einkommen verfügt.


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