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Juni 2012/01

Rechtschutzversicherung: Enthält Ihr Vertrag die Mediation?

Keine Frage: Rechtschutzversicherungen im gewerblichen Bereich sind teuer. Genauer gesagt: viel teurer als eine private Rechtsschutzversicherung, die es oft schon für wenige Euro im Monat gibt. Doch es kommt noch schlimmer: Angesichts der sich immer weiter ausbreitenden Prozessflut in Deutschland werden die Prämien für gewerbliche Rechtsschutzversicherungen nach Meinung von Experten in den nächsten Jahren kontinuierlich weiter steigen.

Doch warum ist das so? Und was kann jeder Versicherte dazu beitragen, dass diese Kostenspirale endlich aufgehalten wird?

Wie gesagt, die Anzahl der Prozesse steigt seit Jahren immer weiter an. Grund dafür sind einerseits die gestiegenen Ansprüche der Verbraucher – die Service-Mentalität anderer Länder, zum Beispiel in den USA, schwappt langsam aber sicher auch zu uns herüber – und andererseits der immer schärfer werdende Wettbewerb in vielen Branchen. Als letzter Ausweg bleibt oft nur, seine Konkurrenten schon wegen kleinsten Kleinigkeiten vor Gericht zu ziehen. Das sind die Hauptgründe für immer teurer werdende Rechtsschutzversicherungen.

Doch es gibt ein Licht am Horizont, und das nennt sich „Mediation“! Aber was versteht man eigentlich unter diesem Begriff?

Man könnte die Bezeichnung Mediation am besten mit „Schlichten“ übersetzen. Dazu wird ein ausgebildeter Mediator eingesetzt. Dieser springt ein, bevor ein Streitfall vor Gericht geht und versucht zwischen den Streitparteien zu vermitteln. Oftmals gelingt ihm das, wodurch der Aufwand und damit die Kosten für einen Gerichtsprozess eingespart werden können.

Das merken langsam aber sicher auch die Versicherungsgesellschaften. Und so gibt es immer mehr Versicherungsverträge im Bereich der gewerblichen Rechtsschutzversicherungen, die eine Klausel bezüglich der Möglichkeit zur Mediation enthalten. Daraus ergibt sich eine echte Win-Win-Situation. Der Versicherer spart Geld, weil er zukünftig weniger Gerichtsprozesse finanzieren muss, und der Versicherte erspart sich eine Menge Stress, welchen der oftmals äußerst langwierige Gang durch mehrere Instanzen mit sich bringt.

Auch bei bestehenden Verträgen besteht übrigens häufig die Möglichkeit, eine solche Mediationsklausel nachträglich aufzunehmen. Falls dies bei Ihrem Vertrag der Fall ist, sollten Sie davon unbedingt Gebrauch machen. Es erspart nicht nur Ihnen unter Umständen eine Menge Ärger und Stress, sondern sorgt auch für ein sich langfristig entspannendes Beitragsgefüge.


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