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März 2012/02

Krankenversicherungen: Praxisgebühr sorgt erneut für Diskussionen

Man konnte es den Medien in den letzten Wochen vielfach entnehmen: Die Krankenkassen – gesetzliche wie private – konnten zwischenzeitlich große Kapitalrücklagen bilden, auf die die Politik nun mit neidischem Blick schaut. Schnell werden Forderungen laut, zumindest die gesetzlichen Kassen um einen Teil ihrer Rücklagen zu erleichtern und diese anderweitig einzusetzen.

In diesem Zusammenhang kocht nun aber auch eine alte Diskussion wieder hoch, an der sich die Gemüter in der Vergangenheit bereits mehrmals erhitzten. Die Rede ist von der Praxisgebühr. Diese beträgt 10.- € und wird für Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse einmal pro Quartal fällig. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses zwangsweise oder, wie bei vielen Selbstständigen und Freiberufslern der Fall, freiwillig in der gesetzlichen Kasse versichert ist.

Es steht nun in der Diskussion, zumindest diese Praxisgebühr komplett abzuschaffen, wenn schon nicht die Beiträge für die Versicherten reduziert werden. Doch auch dagegen wehren sich die Krankenkassen sowie einige Politiker. Der einhellige Tenor lautet: Die bis heute geschaffenen Rücklagen sollen für schlechtere Zeiten unbedingt bestehen bleiben, schließlich sehe man an der gesetzlichen Pflegeversicherung schon heute, dass immense Probleme entstehen können.

Insbesondere die Liberalen halten jedoch dagegen und fordern, dass der Versicherte in geeigneter Form von den großen Überschüssen der Kassen profitieren muss. Dies könne entweder durch die besagte Abschaffung der Praxisgebühr oder durch entsprechende Beitragssenkungen erreicht werden. Erste Vorschläge, die eine Reduzierung der Versicherungsbeiträge um lediglich 0,1 Prozentpunkte vorsahen, lehnte man allerdings durchweg mit der Begründung ab, dass der Versicherte eine derartige Entlastung kaum als solche wahrnehmen könne.

Ein kontroverses Thema also, das noch lange für Gesprächsstoff sorgen dürfte. Eine Beteiligung des Versicherten an den Überschüssen muss auf jeden Fall sinnvoll erfolgen – schließlich nützt es diesem nichts, wenn er heute ein paar Euro bei seinen Beiträgen bzw. der Praxisgebühr einspart, später bzw. in wirtschaftlich schlechteren Zeiten jedoch umso mehr draufzahlen muss, wenn die Beiträge dann aufgrund leerer Kassen zwangsläufig erhöht werden müssen. Eine vernünftige Entscheidung mit Weitblick ist hier gefragt.


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